Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bereits vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung der Sparkasse Dachau der Grundstein für unsere Bürgerstiftung gelegt. Auch Sie haben die Möglichkeit, sich in die Bürgerstiftung einzubringen. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen, dass wir mit unserer Bürgerstiftung Projekte gezielt, unabhängig, nachhaltig fördern und unterstützen können. Wer stiftet denkt voraus und handelt zukunftsorientiert für unsere nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für seine Heimatgemeinde und seine Mitmenschen. Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden, mit einer Zuwendung, die das Stiftungsvermögen erhöht oder mit einer Spende, die unmittelbar unsere Stiftungsprojekte fördert. Bauen auch Sie mit an der Zukunft unserer lebens- und liebenswerten Heimat.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Bürgermeister Harald Mundl
Jugend- und Altenhilfe
Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
Bildung und Ausbildung
Naturschutz und Landschaftspflege
Wohlfahrtswesen und Mildtätigkeit
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Sport
Heimatpflege und Heimatkunde
Internationale Gesinnung, Völkerverständigung und
Städtepartnerschaften
Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus der Bürgerschaft der Gemeinde Weichs zusammensetzt und jeweils für sechs Jahre durch den Gemeinderat berufen wird. Die zu unterstützenden Projekte werden von dem Stiftungsrat ausgewählt.
Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?
Weitere Informationen rund um die Bürgerstiftung Weichs finden Sie unter:
Gemeinde Weichs - Bürgerstiftung
Ich kann Gutes tun!
Ich kann andere Menschen, die es nicht so gut haben wie ich, unterstützen.
Ich kann dauerhaft Projekte in der Gemeinde Weichs zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Weichs.
Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel
Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE52 7005 1540 0281 0454 35, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.