Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
zehn Jahre sind mittlerweile vergangen, seit die Gemeinde Markt Altomünster zusammen mit der Sparkasse Dachau die Bürgerstiftung Altomünster ins Leben gerufen hat. Mit Freude sehe ich, wie sich unsere Bürgerstiftung zu einer lebendigen und aktiven Stütze in unserer Gemeinde entwickelt hat. Viele Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen haben seither zu diesem großen Erfolg beigetragen. Dabei konnten unzählige gemeinnützige Projekt in unserer Gemeinde unterstützt werden, bei denen die Realisierung womöglich sonst schwergefallen wäre. Werden sie Stifter, denn mit unseren Beiträgen können wir Gutes und Nachhaltiges für unsere schöne Marktgemeinde „anstiften“.
Herzlichen Dank
Ihr Michael Reiter
Erster Bürgermeister
Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat.
Sie möchten an die Bürgerstiftung einen Förderantrag stellen?
Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Altomünster und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:
Markt Altomünster - Bürgerstiftung
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE46 7005 1540 0281 0452 52, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.