Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
mit unserer Bürgerstiftung möchten wir das bürgerschaftliche Engagement und den Gemeinsinn in unserer lebenswerten Kommune nachhaltig Schritt für Schritt voranbringen. Im Rahmen unserer Bürgerstiftung kann jeder von uns unmittelbar Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens übernehmen und Projekte gezielt unterstützen. Dabei sind der individuellen Bereitschaft zum Engagement keine Grenzen gesetzt. Bereits vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung der Sparkasse der Grundstein für unsere Bürgerstiftung gelegt. Auch Sie können sich in die Bürgerstiftung finanziell einbringen und hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen, dass wir mit unserer Bürgerstiftung Projekte gezielt, unabhängig, nachhaltig fördern und unterstützen können.
Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für „seine“ Heimatgemeinde und „seine“ Mitmenschen. Mit Ihrer Zuwendung können Sie das Stiftungsvermögen erhöhen, um aus den dadurch wachsenden Stiftungserträgen dauerhaft und nachhaltig Projekte zu ermöglichen und Sie unterstützen mit Ihrer Zuwendung als Spende unmittelbar die laufende Arbeit der Bürgerstiftung. Wir würden uns freuen, wenn viele von uns diese Form des bürgerlichen Engagements unterstützen und mit ihren Zuwendungen dazu beitragen, dass wir uns weiter als lebens- und liebenswerte Gemeinschaft entwickeln können. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Robert Axtner
Erster Bürgermeister
öffentliches Gesundheitswesen
Jugend- und Altenhilfe
Kunst, Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege
Bildung, Ausbildung und Sport
Naturschutz und Landschaftspflege
Wohlfahrtswesen und mildtätige Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Nachbarschaftshilfe
Heimatpflege und Heimatkunde
bürgerliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Alle Mitglieder des Stiftungsbeirats werden jeweils für sechs Jahre durch den Gemeinderat berufen.
Sie möchten an die Bürgerstiftung einen Förderantrag stellen?
Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung Bergkirchen und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:
Bürgerstiftung Bergkirchen | Gemeinde Bergkirchen
Ich kann dauerhaft Projekte in der Gemeinde Bergkirchen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Bergkirchen
Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.
Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institutuion in Ihrer Gemeinde zum Beispiel
bei der Umsetzung eines bestimmten Projektes unterstützen oder
dauerhaft einen Betrag zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zukommen lassen
Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE24 7005 1540 0281 0452 60, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.