Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Bereits vor zehn Jahren wurde mit Unterstützung der Sparkasse der Grundstein für unsere Bürgerstiftung gelegt. Auch Sie können sich in die Bürgerstiftung finanziell einbringen. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen, dass wir mit unserer Bürgerstiftung Projekte gezielt, unabhängig, nachhaltig fördern und unterstützen können. Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für „seine“ Heimatgemeinde und „seine“ Mitmenschen.
Mit Ihrer Zuwendung können Sie das Stiftungsvermögen erhöhen, um aus den dadurch wachsenden Stiftungserträgen dauerhaft und nachhaltig Projekte zu ermöglichen und Sie unterstützen mit Ihrer Zuwendung als Spende unmittelbar die laufende Arbeit der Bürgerstiftung.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Peter Felbermeier
Erster Bürgermeister
Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Kunst und Kultur
Naturschutz und Landschaftspflege
Gesundheit und Sport
Bildung und Ausbildung
Jugend- und Seniorenhilfe
Wohlfahrtswesen
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, dessen Mitglieder sich aus dem Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss (SKB) zusammensetzen. Vorsitzender ist der Erste Bürgermeister.
Sie möchten an die Bürgerstiftung einen Förderantrag stellen?
Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter:
Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Haimhausen.
Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
In kann in der Heimat Werte schaffen.
Ich kann helfen, und zwar als Bürger für Bürger.
Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.
Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel
Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE98 7005 1540 0281 0452 86, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.