Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
was ist eigentlich wichtig im Leben? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten. Sie ist wahrlich nicht einfach und sehr umfangreich. Mir ist wichtig, dass auch weiterhin unsere Gemeinde, unsere Gesellschaft und unsere Vereine so positiv und aktiv bleiben.
Dazu benötigen diese viel Unterstützung, auch in finanzieller Hinsicht. Darum wurde die Bürgerstiftung gegründet. Nirgendwo anders kann man direkter und gezielter Gutes bewirken – bereits schon mit 50 Euro. Und wer schon zu Lebzeiten oder über sein Ableben hinaus in besonderer Erinnerung bleiben will, kann unter dem Dach der Bürgerstiftung sogar seine eigene Namensstiftung mit ganz eigenen festgelegten Zielen gründen. Ich empfinde dies als eine sehr schöne Möglichkeit unserer Gemeinde, auch über einen längeren Zeitraum, zu helfen.
Spenden und helfen auch Sie für einen der besten Zwecke – nämlich für Sie und uns!
Mit freundlichen Grüßen
Richard Reischl
Erster Bürgermeister
Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke
Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
Kunst und Kultur
Naturschutz und Landschaftspflege
Gesundheit und Sport
Bildung und Ausbildung
Jugend- und Seniorenhilfe
Wohlfahrtswesen
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Der Beirat setzt sich aus Bürgern der Gemeinde zusammen, die ehrenamtlich zur Verfügung stehen. Vorsitzender ist der Bürgermeister.
Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?
Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung und das Formular zum Ausfüllen des Antrages finden Sie unter:
Bürgerstiftungen | Gemeinde Hebertshausen
Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Heimatgemeinde Hebertshausen.
Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Ich helfe vor Ort und da, wo es nötig ist.
Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.
Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel
Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE76 7005 1540 0281 0452 94, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.
Bei der Überweisung bitte angeben
Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.
Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.
Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.