Bürgerstiftung Sulzemoos

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit unserer Bürgerstiftung möchten wir das bürgerschaftliche Engagement und den Gemeinsinn in unserer lebenswerten Kommune nachhaltig Schritt für Schritt voranbringen. Im Rahmen unserer Bürgerstiftung kann jeder von uns unmittelbar Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens übernehmen und Projekte gezielt unterstützen. Dabei sind der individuellen Bereitschaft zum Engagement keine Grenzen gesetzt. Bereits vor einigen Jahren wurde mit Unterstützung der Sparkasse der Grundstein für unsere Bürgerstiftung gelegt. Auch Sie können sich in die Bürgerstiftung finanziell einbringen und hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Mit kleinen und größeren Zuwendungen können Sie mithelfen, dass wir mit unserer Bürgerstiftung Projekte gezielt, unabhängig, nachhaltig fördern und unterstützen können.

Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für „seine“ Heimatgemeinde und „seine“ Mitmenschen. Mit Ihrer Zuwendung können Sie das Stiftungsvermögen erhöhen, um aus den dadurch wachsenden Stiftungserträgen dauerhaft und nachhaltig Projekte zu ermöglichen und Sie unterstützen mit Ihrer Zuwendung als Spende unmittelbar die laufende Arbeit der Bürgerstiftung. Wir würden uns freuen, wenn viele von uns diese Form des bürgerlichen Engagements unterstützen und mit ihren Zuwendungen dazu beitragen, dass wir uns weiter als lebens- und liebenswerte Gemeinschaft entwickeln können. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Bürgermeister Johannes Kneidl

 

Die Bürgerstiftung Sulzemoos fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege

  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten humanitärer und gemeinnütziger Zwecke

  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz

  • Kunst und Kultur

  • Naturschutz und Landschaftspflege

  • Gesundheit und Sport

  • Bildung und Ausbildung

  • Jugend- und Seniorenhilfe

  • Wohlfahrtswesen

  • Denkmalschutz und Denkmalpflege

  • Völkerverständigung und internationale Partnerschaften

Über die jährliche Verwendung der Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsbeirat. Er setzt sich aus Mitgliedern des Gemeinderates und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Vorsitzender ist der Erste Bürgermeister. Sie vertreten die Bürgerstiftung nach außen, sind Kontaktpersonen zu Vereinen und Einrichtungen und entscheiden über vorliegende Stiftungsanträge.

 

Sie möchten einen Förderantrag an die Bürgerstiftung stellen?

Mehr Informationen rund um die Bürgerstiftung und das Formular zum Ausfüllen des Förderantrages finden Sie unter: 

Bürgerstiftung Gemeinde Sulzemoos - Gemeinde Sulzemoos

 

Beste Gründe für die Bürgerstiftung Sulzemoos:

  • Ich kann Projekte zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.

  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meinen Lebens- partner, für meine Heimatgemeinde Sulzemoos.

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.

  • Ich kann auch Spenden an die Stiftung richten, die unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet werden.

  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.

 

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

So stärken Sie Ihren Heimatort.

Sie möchten Ihre Gemeinde oder eine Institution in Ihrer Gemeinde zum Beispiel

  • bei der Umsetzung eines bestimmten Projektes unterstützen oder
  • dauerhaft einen Betrag zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zukommen lassen
  • oder das soziale Gefüge Ihrer Gemeinde stärken?

 

Dann hilft Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

Sie können entscheiden, wie Sie Ihre Bürgerstiftung unterstützen möchten:

  • Als Spende oder Zuwendung
  • Einmalig per Überweisung oder als Dauerauftrag.

 

Und so einfach geht’s:

 

Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.

 

Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.

 

Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:

IBAN: DE96 7005 1540 0281 0454 19, BIC: BYLADEM1DAH

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Spende oder Zuwendung – was ist der Unterschied?

Eine Spende ist ideal, um ein bestimmtes Projekt kurzfristig zu unterstützen. Ihre Zuwendung erhöht 80 % das Stiftungsvermögen und 20 % werden als Spende verwendet. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.

Steuerliche Vorteile: Beides können Sie steuerlich geltend machen. Bei Spenden sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte p.a. als Sonderausgaben abzugsfähig. Für den Teil der Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen der Stiftung kommt der erhöhte Sonderausgabenabzug bis zu 1 Mio. Euro pro Person (nicht bei Kapitalgesellschaften) hinzu. Bitte beraten Sie sich dazu mit Ihrem steuerlichen Berater.

Bei der Überweisung bitte angeben

  • Name der Bürgerstiftung
  • Ob es eine Spende oder Zuwendung ist
  • Ab 300 € Name und Adresse für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung

 

Zuwendungsbestätigung: Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende verwendet. Ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen Sie ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung (als Spende) verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich, wenn Sie dies im Verwendungszweck entsprechend vermerken.

Natürlich kann die Bürgerstiftung auch in einem Testament/Erbvertrag, durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder Bezugsberechtigungen z. B. bei Versicherungen begünstigt werden. Sprechen Sie uns an oder fragen Sie Ihren rechtlichen Berater.

Hinweis zur Datenverarbeitung: Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.

 

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