Die Stiftung Soziales wurde durch die Sparkasse Dachau im Jahr 2010 als Treuhandstiftung im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau“ gegründet und von dieser mit einem Kapital von 1 Mio. Euro ausgestattet.
Die Stiftung ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse Dachau und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Stiftung ist zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis gegründet worden und soll mithelfen, im Bereich Soziales vor Ort neue Akzente zu setzen.
Der Stiftungszweck der Stiftung Soziales umfasst kirchliche Zwecke, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, Jugend- und Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen, insbesondere die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie die Hilfe für Opfer von Straftaten, das Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie den Suchdienst für Vermisste, mildtätige Zwecke, das bürgerliche Engagement, zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen gefördert, die regional ansässig sind und/oder dessen geplantes Projekt den Menschen im Landkreis und der Stadt Dachau zugutekommt. Der jeweilige Stiftungsbeirat tagt in der Regel zweimal pro Jahr. Dabei berät er die vorliegenden Förderanträge und die Förderhöhen. Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben Vorhaben mit innovativem Ansatz sowie nachhaltiger und einer möglichst breiten Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden.
Dann lassen Sie uns bitte einen aussagekräftigen und unterzeichneten Förderantrag zukommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen ist in den Förderrichtlinien zu finden. Sie sind Bestandteil des Fördermittelantrages.
Auch private Stifter können Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungskapital der Stiftung Soziales einbringen. Diese sind ab einem Betrag von 5.000€ möglich, wobei für diese privaten Zustiftungen keine gesonderte Rechnungslegung erfolgt. Zustiftungen werden zu 100% dem dauerhaft zu erhaltenden Vermögen gutgeschrieben.
Der Stiftungsbeirat wird regelmäßig für vier Jahre bestellt. Die ehrenamtlich tätigen Beiräte kommen aus dem jeweiligen Themenbereich der Stiftung und bringen ihre Expertise bei der Verteilung der Fördermittel ein.
Nicht auf dem Bild sind:
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE60 7005 1540 0280 1919 82, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.