Die Stiftung Sport, Vereine & Gesundheit wurde durch die Sparkasse Dachau im Jahr 2010 als Treuhandstiftung im Rahmen der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau“ gegründet und von dieser mit einem Kapital von 1 Mio. Euro ausgestattet. Im Jahr 2017 erfolgte eine Erweiterung des Stiftungszwecks, verbunden mit einer Änderung des Stiftungsnamens auf „Stiftung Sport, Vereine und Gesundheit“.
Die Stiftung ist Ausdruck des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse Dachau und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl der Region. Sie fördert entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Stiftung ist zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis gegründet worden und soll mithelfen, im Bereich Sport, Vereine und Gesundheit vor Ort neue Akzente zu setzen.
Der Stiftungszweck der Stiftung Sport, Vereine und Gesundheit umfasst die Sportförderung, Rettung aus Lebensgefahr, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie die Unfallverhütung, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Heimatpflege und Heimatkunde, das traditionelle Brauchtum sowie öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege.
Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln werden Projekte von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen gefördert, die regional ansässig sind und/oder dessen geplantes Projekt den Menschen im Landkreis und der Stadt Dachau zugutekommt. Der jeweilige Stiftungsbeirat tagt in der Regel zweimal pro Jahr. Dabei berät er die vorliegenden Förderanträge und die Förderhöhen. Bei der Vielzahl eingereichter Anträge, die formal den Richtlinien entsprechen, haben Vorhaben mit innovativem Ansatz sowie nachhaltiger und einer möglichst breiten Wirkung größere Chancen, gefördert zu werden.
Dann lassen Sie uns bitte einen aussagekräftigen und unterzeichneten Förderantrag zukommen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen ist in den Förderrichtlinien zu finden. Sie sind Bestandteil des Fördermittelantrages.
Auch private Stifter können Zustiftungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungskapital einbringen. Diese sind ab einem Betrag von 5.000€ möglich, wobei für diese privaten Zustiftungen keine gesonderte Rechnungslegung erfolgt. Zustiftungen werden zu 100% dem dauerhaft zu erhaltenden Vermögen gutgeschrieben.
Es können auch nicht zweckgebundene Spenden in jeder Höhe in die Stiftung Sport, Vereine und Gesundheit geleistet werden. Die Entscheidung, welche Projekte mit den vorhandenen Fördermitteln unterstützt werden, trifft der jeweilige Stiftungsbeirat.
Der Stiftungsbeirat wird regelmäßig für vier Jahre bestellt. Die ehrenamtlich tätigen Beirät*innen kommen aus dem jeweiligen Themenbereich der Stiftung und bringen ihre Expertise bei der Verteilung der Fördermittel ein.
Einfach, schnell und unkompliziert online spenden.
Oder einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen, um zum Online-Spendenportal zu gelangen.
Oder per Überweisung an die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau:
IBAN: DE60 7005 1540 0280 1919 82, BIC: BYLADEM1DAH
Bei der Überweisung bitte angeben
Natürlich können Sie auch vollkommen unkompliziert Ihre eigene Stiftung gründen. Wie auch immer, die Stiftungsberater der Sparkasse Dachau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.